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Girokonto
Ein Girokonto ist in der heutigen Zeit ganz alltäglich. Der größte Teil der gesamten Zahlungen werden über das Girokonto abgewickelt. Bei Girokonten kann man in zwei verschiedene Arten unterscheiden, in das Privatgirokonto und das Geschäftsgirokonto. Vor der Eröffnung eines Girokontos holen die Banken eine Schufa-
Andere Banken und Sparkassen haben diesbezüglich schon ein so genanntes Guthabenkonto eingeführt. Der Kontoinhaber erhält hier anstelle einer EC-
Für jedes Girokonto fallen auch Kosten in Form von Kontoführungsgebühren an. Diese Gebühren sind bei den einzelnen Banken und Sparkassen unterschiedlich. Manche Kreditinstitute bieten ihren Kunden auch ein kostenloses Girokonto an. Hier entfallen Kontoführungsgebühren, wenn ein bestimmter Geldbetrag auf dem Konto besteht
Eine wichtige aufgabe im täglichen Zahlungsverkehr ist das Lastschriftverfahren.
Lastschriftverfahren
Das Lastschriftverfahren zählt zum bargeldlosen Zahlungsverkehr. Der Zahlungsempfänger zieht vom Konto des Zahlungspflichtigen den zu begleichenden Betrag ein. Der Einzug des offenen Betrages kann nur mit dem Einverständnis des Zahlungspflichtigen erfolgen. In der heutigen Zeit finden Lastschriftverfahren vermehrt Anwendung, beispielsweise bei monatlichen Zahlungen von Strom oder auch Telefon. Bei einem Lastschriftverfahren unterscheidet man in die Einzugsermächtigung und in den Abbuchungsauftrag.
Diese beiden Arten unterscheiden sich darin, dass der Zahlungspflichtige bei einem Einzugsermächtigungsverfahren nach der Abbuchung des Betrages Einspruch erheben kann, wenn er der Meinung ist, das die Abbuchung nicht berechtigt war. Dieser Einspruch hat innerhalb von sechs Wochen zu erfolgen. In dieser Zeit kann die Bank veranlasst werden, das Geld wieder zurückzubuchen. Im Gegensatz dazu besteht dieses Einspruchsrecht bei einem Abbuchungsverfahren nicht. Hierbei können Unstimmigkeiten nur selbst mit dem Zahlungsempfänger geklärt werden.
Das Lastschriftverfahren ist nicht mit der Erteilung eines Dauerauftrages zu verwechseln. Bei dem Lastschriftverfahren muss der Zahlungsempfänger seiner Bank den Auftrag zum Einziehen der Forderung geben. Bei einem Dauerauftrag muss der Zahlungspflichtige seine Bank den Auftrag erteilen, das zu zahlende Geld zu überweisen.